25. April 2007

Zur neueren RAF-Debatte: »Anklagen wurden regelrecht konstruiert«

Seit der Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2007 ist eine Debatte um die Freilassung der früheren RAF-Aktivisten entbrannt. Auslöser war ein kapitalismus-kritisches Grußwort für die Konferenz von Christian Klar, der als RAF-Aktivist seit mehr als 20 Jahren im Knast ist. Wir dokumentieren ein Interview mit Till Meyer, Angehöriger der "Bewegung 2.Juni", der insgesamt 13 Jahre im Gefängnis saß.

»Anklagen wurden regelrecht konstruiert«

Die neue Debatte um den Anschlag auf Siegfried Buback wirft ein bezeichnendes Licht auf die dubiosen Praktiken der Ermittlungsbehörden bei RAF-Prozessen. Ein Gespräch mit Till Meyer (Interview: Rainer Balcerowiak). Erschienen erstmalig in der Tageszeitung junge Welt am 24.4.2007.

Die Debatte um die mögliche Begnadigung von Christian Klar hat durch die vom Sohn des RAF-Opfers Siegfried Buback ins Spiel gebrachten neuen Erkenntnisse über den Tathergang eine überraschende Entwicklung genommen. Muß die Geschichte der RAF jetzt neu geschrieben werden?

Nein, natürlich nicht. Tatsache ist folgende: Die Bundesanwaltschaft und die Verfolgungsbehörden, also Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, konnten sich in fast allen Prozessen nur auf Indizien stützen. Eine klare Täterzuordnung zu einzelnen Aktionen war kaum möglich, auch weil alle Angeklagten geschwiegen haben. Auf dieser Grundlage ist ein Großteil der RAF-Aktivisten verurteilt worden. Man hatte gewissermaßen im Nebel gestochert und zudem eine Art Kollektivschuld konstruiert, das heißt, alle in dieser Gruppe sollen für alle Aktionen gleichermaßen verantwortlich gewesen sein, was schlichtweg Unsinn ist. Jetzt hat die Justiz natürlich ein Problem, weil im Fall des erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback plötzlich eine ganz andere Täterzuordnung als in den Urteilen angenommen auf dem Tisch liegt.

Welche Motive könnte Peter-Jürgen Boock gehabt haben, Christian Klar im Fall Buback jetzt zu entlasten und Stefan Wisniewski zu belasten?

Gute Frage. Wahrscheinlich brauchte er Geld.

Geld hat Boock womöglich schon in den letzten 20 Jahren gebraucht. Wieso jetzt?

Boock hat ja schon anläßlich seines Antrags auf Begnadigung 1988 und bei späteren Prozessen einiges ausgesagt und ist ja auch schon seit neun Jahren auf freiem Fuß. Es wird jetzt auch vermutet, er wolle Christian Klar bei dessen Gnadengesuch helfen. Das ist allerdings ein Schuß nach hinten gewesen, wenn er damit gleichzeitig jemand anderen belastet.

Es wird viel spekuliert, inwieweit die militanten Gruppen von staatlichen Organen unterwandert waren. Ab welchem Zeitpunkt gab es darauf konkrete Hinweise?

Es war natürlich klar, daß die Geheimdienste seit Anfang der 70er Jahre, also von Anfang an, bestrebt waren, in diese Gruppen einzusickern. Das ist aber in den ersten Jahren nicht gelungen. Seit Anfang der 80er Jahre gab es Gerüchte, man kann auch von ernstzunehmenden Hinweisen sprechen, daß jemand aus der RAF den Geheimdiensten einiges über die Geschichte der RAF bis Ende 1977 erzählt hat. Der Verdacht fiel schon damals auf die seit 1977 inhaftierte Verena Becker, die daraufhin auch vom Informationsfluß zwischen den Gefangenen und den Aktiven draußen abgeschnitten wurde. Becker kam auch trotz einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bereits nach zwölf Jahren frei. Das sieht doch stark nach einem Deal aus. Danach scheint es zunächst keine weiteren undichten Stellen gegeben zu haben. Jedenfalls hat die RAF nach Beckers Inhaftierung Aktionen wie den Anschlag auf den US-General Frederick Kroesen im Herbst 1981 durchgeführt, die der Staat wohl keinesfalls zugelassen hätte, wenn er davon gewußt hätte.

Das würde bedeuten. daß die Ermittlungbehörden Kenntnisse über individuelle Tatbeteiligungen bei Anschlägen in einigen RAF-Prozessen bewußt zurückgehalten haben?

So ist es. Aus dieser ganzen Geschichte wird natürlich jetzt ein Skandal der Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden. Das betrifft das Bundeskriminalamt, die Geheimdienste und die Bundesanwaltschaft. Jetzt könnte herauskommen, daß es Verurteilungen für bestimmte Aktionen gab, obwohl bekannt war, daß bestimmte Leute an diesen Aktionen gar nicht beteiligt waren, und andere, die beteiligt waren, dafür nicht belangt wurden. Anklagen wurden regelrecht konstruiert. Und das alles mit Wissen der Behörden. Diese Praxis gab es ja auch bei den Prozessen gegen die Bewegung 2.Juni.

Konnte bei einem dieser Verfahren eine entsprechende Praxis der Behörden belegt werden?

Selbstverständlich. Fritz Teufel hat mit uns fünf Jahre in U-Haft gesessen als angeblicher Rädelsführer und Kopf der Bewegung 2. Juni und Mittäter bei der Entführung des Berliner CDU-Politikers Peter Lorenz im Jahr 1975. Im Plädoyer der Bundesanwaltschaft hieß es sogar, daß viele Aktionen des 2.Juni eindeutig die Handschrift von Fritz Teufel zeigten. 15 Jahre sollte er bekommen. Nach dem Plädoyer konnte Teufel dann ein lückenloses Alibi für alle ihm zur Last gelegten Taten vorlegen und das Gericht als freier Mann verlassen. Nach anglo-amerikanischem Recht hätten sie uns alle nach diesem Alibi freilassen müssen, weil nun ja das Gesamtkonstrukt der Anklage nicht mehr gestimmt hat. Bei der RAF ist das offenbar ähnlich gelaufen.

Was könnte denn eine Neuauflage des Buback-Prozesses bedeuten? Glauben Sie, daß jetzt verstärkt nach unbekannten vermeintlichen Mittätern gesucht wird?

Das glaube ich eher nicht. Denn wenn die Behörden diese Büchse der Pandora noch weiter öffnen, würden zwangsläufig einige große Überraschungen auf den Tisch kommen, die kein gutes Licht auf die Ermittlungsbehörden, die Geheimdienste und die Justiz werfen würden.



Interview erstmalig abgedruckt in der Tageszeitung junge Welt

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