22. Mai 2006

»Kodierte Polizeizeugen vor Gericht«

geschrieben von Antifaschistische Linke Berlin
Im Einsatz: Getarnt
Vor Gericht: Kodiert
Von der Öffentlichkeit: Unkontrollierbar

Podiumsdiskussion: Dienstag 23.Mai * 20.30h * KATO (U-Bhf. Schlesisches Tor)

&raquo Rechtskritik


Es diskutieren:
Dr. Peter Faust [Vorsitzender des Deutschen Richterbundes in Berlin und Vorsitzender
Richter am Landgericht]
Volker Ratzmann [Rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner
Abgeordnetenhaus]
Silke Studzinski [Strafverteidigerin]

Bei der Podiumsdiskussion soll versucht werden, die Problematik der Sperrerklärungen in Strafverfahren aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Daher wird es ein Podium mit Vertretern aus den Bereichen Rechtsprechung, Strafverteidigung und Rechtspolitik geben. Zum einen interessieren uns die Einschätzungen aus der Rechtssprechungspraxis von Richter Dr. Peter Faust. Wie gehen Richterinnen und Richter mit der Tatsache um, dass ihnen von Seiten der Exekutive durch Sperrerklärungen Informationen vorenthalten werden, die für ihre freie Beweiswürdigung erforderlich wären? Hier erscheint vor allem die Frage interessant, inwieweit Urteile auf Aussagen von Zeugen gestützt werden können, deren Glaubwürdigkeit nicht durch das Gericht überprüft werden kann.
Aus der Perspektive der Strafverteidigerin wird Silke Studzinski über die Einschränkungen berichten, die sich durch Sperrerklärungen und Codierungen für die Rechte der Verteidigung ergeben.
Aus dem Bereich der Politik soll Volker Ratzmann (Rechtspolitischer Sprecher Bündnis90/Grüne) die Frage beantworten wie verhindert werden kann, dass in Zukunft Polizeibeamte in Verfahren gegen linke AktivistInnen nur noch kodiert auftreten. Darüber hinaus scheint interessant, ob die Verschleierung der Klarnamen von Polizeibeamten aus Spezialabteilungen auch deren Schutz vor Strafverfolgung dienen soll.

Die Veranstaltung findet vor dem Hintergrund des im Januar abgeschlossenen Verfahrens gegen den Berliner Antifaschisten Christian S. statt. In diesem Verfahren verurteilte das Amtsgericht Tiergarten die AntifaschistInnen Leila R. und Christian S. am 11. Januar 2006 wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr Haft bzw. 7 Monaten auf Bewährung. Gegenstand des Prozesses war ein vermeintlicher Flaschenwurf in Richtung behelmter Polizeikräfte am Rande einer antifaschistischen Demonstration gegen einen Naziaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2005. Besondere Beachtung fand das Verfahren in der Öffentlichkeit vor allem deshalb, weil die drei polizeilichen Hauptbelastungszeugen im Prozess anonym und mit verändertem Aussehen auftraten. Die drei Zeugen gehören zu speziellen Einheiten des LKA, die in der Vergangenheit vermehrt durch Straftaten aufgefallen sind. Grundlage des oben genannten Vorgehens ist eine Sperrerklärung der Senatsverwaltung für Inneres bezüglich der Bekanntgabe der Identität der Polizeizeugen. Eine solche Praxis stellt in Bezug auf – wenn auch zivil auftretende – einfache Polizeibeamte ein Novum im deutschen Strafverfahren dar. Vor allem seitens der Anwaltschaft aber auch seitens der Gerichte bestehen große Bedenken, falls dieser Fall Schule machen sollte.
Anlässlich der auftretenden Fragen, die u. a. die rechtsstaatliche Auswirkungen der Kodierung für die Zukunft, die Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit den hierfür vorgesehenen Rechtsgrundlagen und die Glaubwürdigkeit der Zeugen betreffen, werden die ReferentInnen die Problematik jeweils aus ihrer Perspektive beleuchten und hoffentlich gemeinsam Handlungsoptionen entwickeln.

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