31. Oktober 2005
Ausgangspunkt für den Repressionsschlag waren diverse Brandanschläge, die sich zwischen 2000 und 2002 in Magdeburg ereigneten. Die Ermittlungsbehörden nutzten die Chance, ein 129a-Verfahren einzuleiten. Beweise für die Schuld der Angeklagten gibt es keine, nicht ein einziger Tatnachweis liegt der Anklage zu Grunde. Ein Tatverdacht besteht nur gegen eine Person, Daniel W., von dem angeblich ein Fingerabdruck an einem Tatort gefunden wurde. Marcos „Schuld“ besteht darin, eng mit Daniel befreundet gewesen zu sein. Die beiden sind nun der Kern einer „terroristischen Vereinigung“. Um das Konstrukt nach Paragraf 129a aufrechterhalten zu können, benötigten die Ermittlungsbehörden mindestens eine weitere Person: Carsten S. wurde als dritter Verdächtiger im April 2003 festgenommen. Seine „Schuld“: Er kannte ebenfalls Daniel und Marco und engagierte sich in der Solidaritätsarbeit. Es gab viele weitere Beschuldigte, die das Verbrechen begangen haben, in Magdeburg politisch aktiv zu sein und Kontakte zu anderen Beschuldigten zu haben. Konstruiert wurde ein Mosaik, nachdem eine aktive politische Gruppe die „Keimzelle“ der terroristischen Vereinigung gewesen sein soll. Die Observationen und Ausforschungen der Behörden erstrecken sich wahrscheinlich über alle aktiven linken Magdeburger Gruppen. Über Jahre gewachsene antifaschistische, antirassistische und kapitalismuskritische Zusammenhänge wurden eingeschüchtert und ihre Arbeit auf einen Nullpunkt zurückgeworfen.
Am 16. Dezember 2003 sprach der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg in Halle das Urteil gegen die drei Angeklagten im Magdeburger „Terroristen“-Prozess aus: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung für Marco, zwei Jahre ohne Bewährung für Daniel und Freispruch für Carsten. Die so genannte Beweislage stützte sich im Verlauf des Prozesses und auch in der Urteilsverkündung lediglich auf Indizien (näheres nachzulesen unter www.soligruppe.de).
Seit Anfang des Jahres läuft nun die Revisionsverhandlung gegen Marco und Daniel. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg bestätigte im Februar in zweiter Instanz das alte Urteil: Zweieinhalb Jahre für Marco! Bei Daniel wurde das Verfahren komplett neu aufgerollt und läuft nun schon seit April dieses Jahres.
Zwei der drei urteilenden Richter kamen schon in der ersten Runde des Verfahrens zu einem Urteil gegen Daniel und sind somit voreingenommen. Eine eindeutige Rechtsstaatsverletzung, die kaum thematisiert wird.
Marco und Carsten wurden als Zeugen gegen Daniel geladen und befragt. Obwohl es sich bei der Anklage um ein Organisationsdelikt handelt und die ehemals Mitangeklagten ein eindeutiges Aussageverweigerungsrecht haben (sie könnten sich ja selbst belasten), wurde ihnen dieses vom Gericht aberkannt. Beide verweigerten dennoch die Aussage und erhielten dafür neben 1000 beziehungsweise 500 Euro Ordnungsgeld, eine seit über fünf Monaten andauernde Erzwingungshaft, in der sie sich momentan immer noch befinden. Seitdem tagt das Gericht nur noch einmal im Monat und zögerte den Prozess auf Kosten von Marco und Carsten unnötig in die Länge.
Etwa 300 linke Gruppen, Parteien und politische AktivistInnen hatten kürzlich in einem bundesweit verbreiteten Solidaritätsaufruf dafür geworben, der Verhandlung beizuwohnen, da zu befürchten sei, dass in dem Verfahren jegliche „rechtsstaatliche Mindeststandards“ verletzt würden. Auch der Berliner Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Christian Ströbele, war dem Aufruf gefolgt, um sich am 4. Oktober 2005 „selbst ein Bild vom Prozessverlauf“ zu machen.
Nach nur knapp zehn Minuten wurde die Verhandlung jedoch vom Vorsitzenden Richter Braun ohne jedwede Begründung auf den 1. November 2005 vertagt.
Ströbele zeigte sich von der Entscheidung des Richters „erschrocken“. Ihm fehle „sämtliches Verständnis für das Vorgehen des Richters“, erklärte der Bundestagsabgeordnete auf einer Pressekonferenz, die direkt im Anschluss an die Verhandlung stattfand. Da keine weitere Beweiserhebung vorgesehen ist, hätte die Beweisaufnahme an diesem Tag abgeschlossen werden können. Dies sei scheinbar nur nicht geschehen, weil die beiden Beugehäftlinge dann umgehend hätten entlassen werden müssen, erklärte Ströbele. Das Vorgehen des Gerichtes sei daher „mit dem Gesetz nicht vereinbar“ und verstoße zudem gegen die Menschenrechtskonvention. Es sei unter diesen Umständen fast nicht möglich, sich gegen eine solche Anklage zu verteidigen. Ströbele kündigte an, auch weiterhin den Fortgang des Verfahrens zu verfolgen. Zudem wolle er das Vorgehen der Richter „öffentlich zur Diskussion stellen“ und überlegen, „welche gesetzgeberischen Maßnahmen daraus folgen“ könnten.
Wie unangenehm dem Gericht die inzwischen geschaffene Öffentlichkeit ist, wurde deutlich, als einem Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) verwehrt wurde, nach Ende der Verhandlung im Sitzungssaal zu filmen. Erst nach einer Diskussion mit dem Vorsitzenden Richter, durfte das Kamerateam seine Arbeit fortsetzen.Wie weiter?
Am 1. November 2005 sollen Carsten und Marco erneut dem Gericht vorgeführt werden. Marco hat unterdessen seinen Strafantritt bekommen und wird voraussichtlich gleich in Haft bleiben, seine sechsmonatige Erzwingungshaft wird nicht mit seiner Gesamtstrafe verrechnet.
Die Gefangenen brauchen unsere Solidarität,
lassen wir sie nicht allein!
Kommt alle zum Prozess am
1. November 2005, Justizzentrum Halle,
Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale),
9.30 Uhr Prozess, 8.30 Uhr Kundgebung!
Wir fordern:
Magdeburg: Nächter Verhandlungstag 1. Nov.
Seit 2002 ist die Magdeburger Linke mit einer Repressionswelle konfrontiert,
die am 27. November 2002 ihren Höhepunkt erreichte. Damals wurden zwei
junge Genossen inhaftiert und ihnen ein Verfahren nach Paragraf 129a (Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung) angehängt.
Ausgangspunkt für den Repressionsschlag waren diverse Brandanschläge, die sich zwischen 2000 und 2002 in Magdeburg ereigneten. Die Ermittlungsbehörden nutzten die Chance, ein 129a-Verfahren einzuleiten. Beweise für die Schuld der Angeklagten gibt es keine, nicht ein einziger Tatnachweis liegt der Anklage zu Grunde. Ein Tatverdacht besteht nur gegen eine Person, Daniel W., von dem angeblich ein Fingerabdruck an einem Tatort gefunden wurde. Marcos „Schuld“ besteht darin, eng mit Daniel befreundet gewesen zu sein. Die beiden sind nun der Kern einer „terroristischen Vereinigung“. Um das Konstrukt nach Paragraf 129a aufrechterhalten zu können, benötigten die Ermittlungsbehörden mindestens eine weitere Person: Carsten S. wurde als dritter Verdächtiger im April 2003 festgenommen. Seine „Schuld“: Er kannte ebenfalls Daniel und Marco und engagierte sich in der Solidaritätsarbeit. Es gab viele weitere Beschuldigte, die das Verbrechen begangen haben, in Magdeburg politisch aktiv zu sein und Kontakte zu anderen Beschuldigten zu haben. Konstruiert wurde ein Mosaik, nachdem eine aktive politische Gruppe die „Keimzelle“ der terroristischen Vereinigung gewesen sein soll. Die Observationen und Ausforschungen der Behörden erstrecken sich wahrscheinlich über alle aktiven linken Magdeburger Gruppen. Über Jahre gewachsene antifaschistische, antirassistische und kapitalismuskritische Zusammenhänge wurden eingeschüchtert und ihre Arbeit auf einen Nullpunkt zurückgeworfen.
Am 16. Dezember 2003 sprach der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg in Halle das Urteil gegen die drei Angeklagten im Magdeburger „Terroristen“-Prozess aus: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung für Marco, zwei Jahre ohne Bewährung für Daniel und Freispruch für Carsten. Die so genannte Beweislage stützte sich im Verlauf des Prozesses und auch in der Urteilsverkündung lediglich auf Indizien (näheres nachzulesen unter www.soligruppe.de).
Seit Anfang des Jahres läuft nun die Revisionsverhandlung gegen Marco und Daniel. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg bestätigte im Februar in zweiter Instanz das alte Urteil: Zweieinhalb Jahre für Marco! Bei Daniel wurde das Verfahren komplett neu aufgerollt und läuft nun schon seit April dieses Jahres.
Zwei der drei urteilenden Richter kamen schon in der ersten Runde des Verfahrens zu einem Urteil gegen Daniel und sind somit voreingenommen. Eine eindeutige Rechtsstaatsverletzung, die kaum thematisiert wird.
Marco und Carsten wurden als Zeugen gegen Daniel geladen und befragt. Obwohl es sich bei der Anklage um ein Organisationsdelikt handelt und die ehemals Mitangeklagten ein eindeutiges Aussageverweigerungsrecht haben (sie könnten sich ja selbst belasten), wurde ihnen dieses vom Gericht aberkannt. Beide verweigerten dennoch die Aussage und erhielten dafür neben 1000 beziehungsweise 500 Euro Ordnungsgeld, eine seit über fünf Monaten andauernde Erzwingungshaft, in der sie sich momentan immer noch befinden. Seitdem tagt das Gericht nur noch einmal im Monat und zögerte den Prozess auf Kosten von Marco und Carsten unnötig in die Länge.
Etwa 300 linke Gruppen, Parteien und politische AktivistInnen hatten kürzlich in einem bundesweit verbreiteten Solidaritätsaufruf dafür geworben, der Verhandlung beizuwohnen, da zu befürchten sei, dass in dem Verfahren jegliche „rechtsstaatliche Mindeststandards“ verletzt würden. Auch der Berliner Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Christian Ströbele, war dem Aufruf gefolgt, um sich am 4. Oktober 2005 „selbst ein Bild vom Prozessverlauf“ zu machen.
Nach nur knapp zehn Minuten wurde die Verhandlung jedoch vom Vorsitzenden Richter Braun ohne jedwede Begründung auf den 1. November 2005 vertagt.
Ströbele zeigte sich von der Entscheidung des Richters „erschrocken“. Ihm fehle „sämtliches Verständnis für das Vorgehen des Richters“, erklärte der Bundestagsabgeordnete auf einer Pressekonferenz, die direkt im Anschluss an die Verhandlung stattfand. Da keine weitere Beweiserhebung vorgesehen ist, hätte die Beweisaufnahme an diesem Tag abgeschlossen werden können. Dies sei scheinbar nur nicht geschehen, weil die beiden Beugehäftlinge dann umgehend hätten entlassen werden müssen, erklärte Ströbele. Das Vorgehen des Gerichtes sei daher „mit dem Gesetz nicht vereinbar“ und verstoße zudem gegen die Menschenrechtskonvention. Es sei unter diesen Umständen fast nicht möglich, sich gegen eine solche Anklage zu verteidigen. Ströbele kündigte an, auch weiterhin den Fortgang des Verfahrens zu verfolgen. Zudem wolle er das Vorgehen der Richter „öffentlich zur Diskussion stellen“ und überlegen, „welche gesetzgeberischen Maßnahmen daraus folgen“ könnten.
Wie unangenehm dem Gericht die inzwischen geschaffene Öffentlichkeit ist, wurde deutlich, als einem Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) verwehrt wurde, nach Ende der Verhandlung im Sitzungssaal zu filmen. Erst nach einer Diskussion mit dem Vorsitzenden Richter, durfte das Kamerateam seine Arbeit fortsetzen.Wie weiter?
Am 1. November 2005 sollen Carsten und Marco erneut dem Gericht vorgeführt werden. Marco hat unterdessen seinen Strafantritt bekommen und wird voraussichtlich gleich in Haft bleiben, seine sechsmonatige Erzwingungshaft wird nicht mit seiner Gesamtstrafe verrechnet.
Die Gefangenen brauchen unsere Solidarität,
lassen wir sie nicht allein!
Kommt alle zum Prozess am
1. November 2005, Justizzentrum Halle,
Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale),
9.30 Uhr Prozess, 8.30 Uhr Kundgebung!
Wir fordern:
- Die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards!
- Ein Ende der Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention!
- Entschädigung der Angeklagten und ihrer Angehörigen!
- Konsequenzen für die rechtbrechenden Richter und Ermittlungsbehörden!
- Freiheit für Marco und Carsten!
- Freispruch für Daniel!
- Aufhebung des Urteils gegen Marco!
Anreise mit Zug und Auto
Abfahrt: Berlin Ostbahnhof 05.14 Uhr, Ankunft: Halle (Saale) 7.43 Uhr
oder bildet Auto-Fahr-Kollektive (Das Justizzentrum ist 15 Minuten vom Bahnhof
entfernt)
Spendenaufruf
Da sehr hohe Prozesskosten entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden,
bitten wir um Spenden für die kriminalisierten Antifaschisten auf folgendes
Konto:
Rote Hilfe Magdeburg
Stadtsparkasse Magdeburg
KNr: 371 519 49
BLZ: 810 532 72
Verwendungszweck: Soligruppe
Soligruppe Magdeburg-Quedlinburg | www.soligruppe.de
Gegeninformationsbüro | www.gegeninformationsbuero.de
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