10. Februar 2011
Seit einigen Monaten versucht das LKA Berlin linke Buchläden in Berlin zu kriminalisieren. Der Vorwurf: Anleitung zu Straftaten über den Verkauf der Zeitschrift INTERIM. Seit dem 18.2.2011 ist der Geschäftsführer des Buchladens OH21 angeklagt. Informationen und Termine findet ihr unter: www.unzensiert-lesen.de
Nächster Prozesstermin: 8.3.2011, 11 Uhr, Amtsgericht Tiergarten
Am 18. Februar 2011 soll der Geschäftsführer des Buchladens oh21 am Amtsgericht Tiergarten des „Anleitens zu Straftaten“ und „Verstoßes gegen das Waffengesetz“ angeklagt werden. Im vergangenen Jahr hatten die Berliner Staatschutzbehörden wiederholt die Berliner Buchläden M99, oh21 und Schwarze Risse (Kastanie + Mehringhof) durchsucht und Zeitschriften oder Flugblätter beschlagnahmt.
Inzwischen laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der jeweiligen Läden.
Auch andere Projekte linker Gegenöffentlichkeit wie der Berliner Antifa-Laden Red Stuff, mehrere Internet-Provider sowie ein autonomer Veranstaltungsort in München standen 2010 im Visier des Staatsschutzes.
Sollte es am 18. Februar zu einer gerichtlichen Verurteilung des Geschäftsführers kommen, würde dies eine Verschiebung der Rechtssprechung dahingehend bedeuten, dass BuchhändlerInnen für die bei ihnen ausliegenden Texte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Dies hätte eine neue Qualität!
Doch geht es nicht nur um die Dimension einer juristischen Verurteilung. Angesichts der Tatsache, dass Publikationen in Zeiten des Internets nicht unter Verschluss zu halten sind, und dass die Staatschutzbehörden immer wieder bei denselben vier Läden aufgetaucht sind, ist von einer politisch motivierte Strafverfolgung auszugehen, die weniger das Ziel verfolgt, bestimmte Zeitschriften möglichst vollständig aus dem Verkehr zu ziehen, sondern die Kriminalisierung und Einschüchterung der betroffenen Projekte. Die Fokussierung auf Gewalt - in den Durchsuchungsbeschlüssen und häufig auch in der öffentlichen Berichterstattung - ist nur das Mittel, um linksradikale Kritik und Praxis als Verbrechen zu diffarmieren. Der angewendete §130a (Anleiten zu Straftaten) ermächtigt als sogenannter Ermittlungsparagraph die Staatschutzbehörden, eine Szene mittels Observationen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Datenträgern zu durchleuchten.
Linke Buchläden sind zentraler Teil linker Infrastruktur. Sie sind Schnittstellen zwischen breiter Öffentlichkeit, linken Strömungen und Subkulturen. Sie sollen mit solchen Verfahren unter Druck gesetzt werden, als vorgelagerte Zensurbehörde des Staates zu fungieren. Ein gewünschter Nebeneffekt ist sicher, dass so Berührungsängste geschürt werden.
Von diesem Kriminalisierungsversuch sollten sich daher ALLE betroffen fühlen, die Flugblätter, Plakate und Broschüren auch in Zukunft in Buchläden auslegen oder vorfinden möchten, alle, die die Läden als Kontaktadresse nutzen, die Bustickets nach Dresden oder ins Wendland kaufen möchten und all diejenigen, die linke Buchläden schätzen, weil sie dort in einem Bücherbestand stöbern können, der weitestgehend unabhängig von kommerziellen Kriterien zusammengestellt
wird und frei von staatlicher Zensurvorgabe!
www.unzensiert-lesen.de
Repression gegen Buchläden

Nächster Prozesstermin: 8.3.2011, 11 Uhr, Amtsgericht Tiergarten
Am 18. Februar 2011 soll der Geschäftsführer des Buchladens oh21 am Amtsgericht Tiergarten des „Anleitens zu Straftaten“ und „Verstoßes gegen das Waffengesetz“ angeklagt werden. Im vergangenen Jahr hatten die Berliner Staatschutzbehörden wiederholt die Berliner Buchläden M99, oh21 und Schwarze Risse (Kastanie + Mehringhof) durchsucht und Zeitschriften oder Flugblätter beschlagnahmt.
Inzwischen laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der jeweiligen Läden.
Auch andere Projekte linker Gegenöffentlichkeit wie der Berliner Antifa-Laden Red Stuff, mehrere Internet-Provider sowie ein autonomer Veranstaltungsort in München standen 2010 im Visier des Staatsschutzes.
Sollte es am 18. Februar zu einer gerichtlichen Verurteilung des Geschäftsführers kommen, würde dies eine Verschiebung der Rechtssprechung dahingehend bedeuten, dass BuchhändlerInnen für die bei ihnen ausliegenden Texte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Dies hätte eine neue Qualität!
Doch geht es nicht nur um die Dimension einer juristischen Verurteilung. Angesichts der Tatsache, dass Publikationen in Zeiten des Internets nicht unter Verschluss zu halten sind, und dass die Staatschutzbehörden immer wieder bei denselben vier Läden aufgetaucht sind, ist von einer politisch motivierte Strafverfolgung auszugehen, die weniger das Ziel verfolgt, bestimmte Zeitschriften möglichst vollständig aus dem Verkehr zu ziehen, sondern die Kriminalisierung und Einschüchterung der betroffenen Projekte. Die Fokussierung auf Gewalt - in den Durchsuchungsbeschlüssen und häufig auch in der öffentlichen Berichterstattung - ist nur das Mittel, um linksradikale Kritik und Praxis als Verbrechen zu diffarmieren. Der angewendete §130a (Anleiten zu Straftaten) ermächtigt als sogenannter Ermittlungsparagraph die Staatschutzbehörden, eine Szene mittels Observationen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Datenträgern zu durchleuchten.
Linke Buchläden sind zentraler Teil linker Infrastruktur. Sie sind Schnittstellen zwischen breiter Öffentlichkeit, linken Strömungen und Subkulturen. Sie sollen mit solchen Verfahren unter Druck gesetzt werden, als vorgelagerte Zensurbehörde des Staates zu fungieren. Ein gewünschter Nebeneffekt ist sicher, dass so Berührungsängste geschürt werden.
Von diesem Kriminalisierungsversuch sollten sich daher ALLE betroffen fühlen, die Flugblätter, Plakate und Broschüren auch in Zukunft in Buchläden auslegen oder vorfinden möchten, alle, die die Läden als Kontaktadresse nutzen, die Bustickets nach Dresden oder ins Wendland kaufen möchten und all diejenigen, die linke Buchläden schätzen, weil sie dort in einem Bücherbestand stöbern können, der weitestgehend unabhängig von kommerziellen Kriterien zusammengestellt
wird und frei von staatlicher Zensurvorgabe!
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