08. September 2009
Anfang Oktober 2009 stehen drei Berliner Antifas wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das "Kunsturhebergesetzes" vor Gericht [Info]. Die Betroffenen sollen im September 2007 an einem Infostand beim "Aktionstag gegen Rassismus – Tag der Mahnung" Fotos von Neonazis „ausgestellt“ und damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt haben.
Die Ermittlungen hatten vor knapp zwei Jahren für öffentliche Empörung gesorgt [Info], da der Staatschutz des Berliner LKA Hausdurchsuchungen bei den Antifas durchführte und deren persönliche Daten an Neonazis weitergab. Solidarität ist notwendig! jW-Bericht
Kommt zum Prozess am 2. Oktober 2009 in Berlin
2.10.09 | 9 Uhr | Wilsnacker Str. 4 (U-Bhf. Turmstraße), Raum B 237
Prozess verschoben! Wir halten euch auf dem laufenden.
Berliner Polizei und Neonazis Hand in Hand…
Keine Kriminalisierung antifaschistischen Engagements!
Am 2. Oktober 2009 sitzen drei Berliner Antifaschisten im Amtsgericht Tiergarten auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, beim alljährlichen „Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus und Krieg – Tag der Mahnung“ im September 2007 ein A3-Plakat mit Portraitfotos von Neonazis an einem Infostand ausgestellt und damit gegen das „Kunsturhebergesetz“ verstoßen zu haben. Wie in jedem Jahr waren auch damals im Marx-Engels-Forum an zahlreichen Ständen Plakate, Broschüren und Faltblätter ausgelegt, die u.a. mit Fotos über gewalttätige Neonazi-Strukturen in Berlin informierten. Schließlich gab es bereits in den Jahren zuvor einschlägige Erfahrungen mit Rechtsextremisten, die gerade diesen Tag für Provokationen nutzen wollten. Ein Grund mehr, um auf die Gefahren, die von Rechts drohen, konkret aufmerksam zu machen. Doch 2007 erregte nur der besagte Stand der Antifaschisten die Aufmerksamkeit der Staatsschützer des Landeskriminalamtes (LKA). Diese waren in zivil erschienen und nahmen die Personalien der Antifaschisten auf. Von einem Verstoß gegen das „Kunsturhebergesetz“ war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede.
Was zunächst als kleine Schikane des LKA gegen missliebige linke Aktivisten hätte abgetan werden können, entwickelte sich in den folgenden Monaten immer mehr zu einem Skandal, der deutlich macht, wie es um das politische Bewusstsein einiger Polizeibeamter in der Hauptstadt bestellt ist. Im Januar 2008 durchsuchten LKA-Beamte und Bereitschaftspolizisten die Wohnräume der drei Antifaschisten in Berlin-Kreuzberg. Die Tür einer Wohnung wurde gewaltsam mit einem Rammbock geöffnet und zerstört. Im Durchsuchungsbeschluss heißt es: „Ihnen [den Beschuldigten] wird vorgeworfen, am 9. September 2007, gegen 14.50 Uhr […] an einem Stand […] für eine Vielzahl unbeteiligter Personen wahrnehmbar ein Plakat mit der Überschrift 'Achtung Neonazis' ausgestellt zu haben, das aus Kopien von vier Seiten der Szenezeitschrift 'Stressfaktor' Ausgabe 08/2007, zusammengesetzt war und auf dem 40 Lichtbilder, darunter zahlreiche Portraitfotos, von mutmaßlich dem rechten Spektrum zugehörigen Personen abgebildet waren, ohne dass die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung ihrer Bildnisse einverstanden gewesen wären."
Die Durchsuchung sollte ferner der Auffindung von Unterlagen dienen, die „Hinweise auf den Druckort und die Urheber des Plakates“ geben. Allerdings konnten die Beamten trotz intensiver Suche keine „Beweismittel“ finden. Für öffentliche Empörung sorgte daraufhin nicht nur der rabiate Polizeieinsatz. Vor allem war es die Tatsache, dass nur gut drei Stunden nach der Durchsuchung die Namen und andere persönliche Daten der Antifaschisten auf Websites der gewalttätigen Neonazi-Szene Berlins veröffentlicht worden waren. Wie konnte es dazu kommen? Einige Tage später tauchte auf dem Internetportal „indymedia.org“ ein gescannter LKA-Brief auf. Dabei handelte es sich um ein Schreiben, das belegte, dass der Staatsschutz sämtliche Neonazis, die auf dem Plakat abgebildet waren, zuvor per Post zu Anzeigen gegen die Antifaschisten aufgefordert hatte. Schließlich handelt es sich bei Verstößen gegen das „Kunsturhebergesetz“ um sogenannte Antragsdelikte – das heißt: wenn keine Anzeige vorliegt, darf die Polizei auch keine Ermittlungen durchführen. Doch offenbar wollte das LKA ermitteln – und zwar um jeden Preis gegen die Antifaschisten. So geht aus den Ermittlungsberichten auch hervor, dass die Beamten es sich nicht nehmen ließen, einige Neonazis zuhause aufzusuchen, um nochmals mit Nachdruck darum zu bitten, Anzeige zu erstatten.
Nachdem noch im Januar 2008 die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Ereignisse im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum Thema gemacht hatte, gestand Polizeipräsident Dieter Glietsch ein, dass Namen von Antifaschisten durch das LKA an Rechtsextremisten weitergegeben worden seien. Glietsch erklärte, er selbst habe dieses Vorgehen in seiner Behörde inzwischen untersagt. Worauf Glietsch nicht näher eingehen wollte, war ein weiterer Skandal in seiner Behörde. Dieser hing jedoch maßgeblich mit dem Ermittlungsverfahren gegen die drei Antifaschisten zusammen. So hatte es nämlich bereits im Sommer und Frühherbst 2007 LKA-Ermittlungen gegen mehrere Berliner Journalisten wegen des „Verdachts auf Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz“ gegeben. Gegen zwölf Pressevertreter war in diesem Fall ermittelt worden, weil sie Bilder auf Neonazi-Aufmärschen angefertigt haben sollen, die angeblich auch in einer linken Zeitschrift sowie auf dem Plakat auftauchten, das beim „Tag der Mahnung“ 2007 gezeigt worden sein soll. Das LKA erstellte zu allen beschuldigten Journalisten sogenannte Personagramme: Meldedaten und Autos wurden überprüft, Arbeitgeber ermittelt, Observationsberichte geschrieben, sogar Dialekte und körperliche Behinderungen wurden vermerkt.
In einem Schlussbericht forderten die Staatsschützer Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen, Fahrzeuge und Arbeitsstätten sowie das Recht, Handys beschlagnahmen zu dürfen. Obwohl das LKA bei den Journalisten – u.a. von der „Berliner Morgenpost“, RTL, „Tagesspiegel“, „taz“ – Hausdurchsuchungen durchführen wollte, wurden diese von der Staatsanwaltschaft nicht genehmigt. Denn es lag kein Strafantrag der Nazis vor. Somit waren sämtliche Ermittlungen bei einem „Antragsdelikt“ wie diesem rechtswidrig gewesen und wurden im Oktober 2007 eingestellt. Um sich Spielraum für weitere Ermittlungen zu verschaffen und gegen die Antifaschisten, die bereits beim „Tag der Mahnung“ vom LKA im September 2007 identifiziert worden waren, ermitteln zu können, wurden schließlich die Neonazis aufgefordert, Anzeige zu erstatten. Die Rechtsextremisten bekamen schließlich die persönlichen Daten der Antifaschisten frei Haus geliefert. Nachdem von diesen Anzeige erstattet worden war, hatte der Staatsschutz sein Ziel erreicht: Es konnte weiter ermittelt werden, wobei nun die linken Aktivisten im Fokus standen.
Nun – zwei Jahre später – sollen sich die drei Antifaschisten vor Gericht verantworten. Vor einigen Monaten hatten sie einen Strafbefehl über mehrere hundert Euro erhalten. Er wurde abgelehnt. Denn wäre der Strafbefehl anerkannt worden, hätte dies die Einstellung des Verfahrens, aber auch ein gewisses Schuldbekenntnis und zivilrechtliche Konsequenzen bedeutet. Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne eine Geldbuße nicht einstellen will, kommt es nun zum Prozess. Auch mehrere bekannte Neonazis haben sich als „Nebenkläger“ angekündigt. Die Antifaschisten fordern einen Freispruch erster Klasse. Es ist notwendig, dass eine kritische Öffentlichkeit die Verhandlung begleitet, um diesen Versuch der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements abzuwehren.
Das Vorgehen des LKA gegen die drei Antifaschisten zeigt, dass alles daran gesetzt wurde, die politische Aufklärung über Rechtsextremisten zu kriminalisieren. Abgesehen davon, dass die Vorwürfe konstruiert sind, stellt die Ermittlungspraxis der Behörde eine Gefahr für Leib und Leben dar und verweist auf die Gesinnung einiger Beamte. Dass eine Aufklärungsarbeit zu Machenschaften und Netzwerken von Rechtsextremisten einer strafrechtlichen Verfolgung unterliegt, ist nicht hinnehmbar. Offenbar wurde lediglich nach einem Vorwand gesucht, um die Antifaschisten in ihrem Engagement zu behindern und einzuschüchtern. Dass wegen konstruierter Lapalien massive Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen möglich sind und Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, lässt an den offiziellen Bekundungen hinsichtlich eines konsequenten Kampfes gegen Rechts zweifeln.
Kommt zum Prozess am 2. Oktober 2009!
9.00 Uhr Wilsnacker Str. 4 (U-Bhf. Turmstraße), Raum B 237
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Spendenkonto:
Rote Hilfe Berlin , Konto Nr. 7189 590 600, BLZ 100 200 00, Berliner Bank, Verwendungszweck: Spende TdM 2007
Mehr Infos mit Links zu Presseartikeln aus den Jahren 2007/08:
http://www.antifa.de/cms/content/view/725/32/ und
http://www.antifa.de/cms/content/view/730/32/
Solidarität mit Berliner Antifas

Die Ermittlungen hatten vor knapp zwei Jahren für öffentliche Empörung gesorgt [Info], da der Staatschutz des Berliner LKA Hausdurchsuchungen bei den Antifas durchführte und deren persönliche Daten an Neonazis weitergab. Solidarität ist notwendig! jW-Bericht
2.10.09 | 9 Uhr | Wilsnacker Str. 4 (U-Bhf. Turmstraße), Raum B 237
Berliner Polizei und Neonazis Hand in Hand…
Keine Kriminalisierung antifaschistischen Engagements!
Am 2. Oktober 2009 sitzen drei Berliner Antifaschisten im Amtsgericht Tiergarten auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, beim alljährlichen „Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus und Krieg – Tag der Mahnung“ im September 2007 ein A3-Plakat mit Portraitfotos von Neonazis an einem Infostand ausgestellt und damit gegen das „Kunsturhebergesetz“ verstoßen zu haben. Wie in jedem Jahr waren auch damals im Marx-Engels-Forum an zahlreichen Ständen Plakate, Broschüren und Faltblätter ausgelegt, die u.a. mit Fotos über gewalttätige Neonazi-Strukturen in Berlin informierten. Schließlich gab es bereits in den Jahren zuvor einschlägige Erfahrungen mit Rechtsextremisten, die gerade diesen Tag für Provokationen nutzen wollten. Ein Grund mehr, um auf die Gefahren, die von Rechts drohen, konkret aufmerksam zu machen. Doch 2007 erregte nur der besagte Stand der Antifaschisten die Aufmerksamkeit der Staatsschützer des Landeskriminalamtes (LKA). Diese waren in zivil erschienen und nahmen die Personalien der Antifaschisten auf. Von einem Verstoß gegen das „Kunsturhebergesetz“ war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede.
Was zunächst als kleine Schikane des LKA gegen missliebige linke Aktivisten hätte abgetan werden können, entwickelte sich in den folgenden Monaten immer mehr zu einem Skandal, der deutlich macht, wie es um das politische Bewusstsein einiger Polizeibeamter in der Hauptstadt bestellt ist. Im Januar 2008 durchsuchten LKA-Beamte und Bereitschaftspolizisten die Wohnräume der drei Antifaschisten in Berlin-Kreuzberg. Die Tür einer Wohnung wurde gewaltsam mit einem Rammbock geöffnet und zerstört. Im Durchsuchungsbeschluss heißt es: „Ihnen [den Beschuldigten] wird vorgeworfen, am 9. September 2007, gegen 14.50 Uhr […] an einem Stand […] für eine Vielzahl unbeteiligter Personen wahrnehmbar ein Plakat mit der Überschrift 'Achtung Neonazis' ausgestellt zu haben, das aus Kopien von vier Seiten der Szenezeitschrift 'Stressfaktor' Ausgabe 08/2007, zusammengesetzt war und auf dem 40 Lichtbilder, darunter zahlreiche Portraitfotos, von mutmaßlich dem rechten Spektrum zugehörigen Personen abgebildet waren, ohne dass die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung ihrer Bildnisse einverstanden gewesen wären."
Die Durchsuchung sollte ferner der Auffindung von Unterlagen dienen, die „Hinweise auf den Druckort und die Urheber des Plakates“ geben. Allerdings konnten die Beamten trotz intensiver Suche keine „Beweismittel“ finden. Für öffentliche Empörung sorgte daraufhin nicht nur der rabiate Polizeieinsatz. Vor allem war es die Tatsache, dass nur gut drei Stunden nach der Durchsuchung die Namen und andere persönliche Daten der Antifaschisten auf Websites der gewalttätigen Neonazi-Szene Berlins veröffentlicht worden waren. Wie konnte es dazu kommen? Einige Tage später tauchte auf dem Internetportal „indymedia.org“ ein gescannter LKA-Brief auf. Dabei handelte es sich um ein Schreiben, das belegte, dass der Staatsschutz sämtliche Neonazis, die auf dem Plakat abgebildet waren, zuvor per Post zu Anzeigen gegen die Antifaschisten aufgefordert hatte. Schließlich handelt es sich bei Verstößen gegen das „Kunsturhebergesetz“ um sogenannte Antragsdelikte – das heißt: wenn keine Anzeige vorliegt, darf die Polizei auch keine Ermittlungen durchführen. Doch offenbar wollte das LKA ermitteln – und zwar um jeden Preis gegen die Antifaschisten. So geht aus den Ermittlungsberichten auch hervor, dass die Beamten es sich nicht nehmen ließen, einige Neonazis zuhause aufzusuchen, um nochmals mit Nachdruck darum zu bitten, Anzeige zu erstatten.
Nachdem noch im Januar 2008 die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Ereignisse im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum Thema gemacht hatte, gestand Polizeipräsident Dieter Glietsch ein, dass Namen von Antifaschisten durch das LKA an Rechtsextremisten weitergegeben worden seien. Glietsch erklärte, er selbst habe dieses Vorgehen in seiner Behörde inzwischen untersagt. Worauf Glietsch nicht näher eingehen wollte, war ein weiterer Skandal in seiner Behörde. Dieser hing jedoch maßgeblich mit dem Ermittlungsverfahren gegen die drei Antifaschisten zusammen. So hatte es nämlich bereits im Sommer und Frühherbst 2007 LKA-Ermittlungen gegen mehrere Berliner Journalisten wegen des „Verdachts auf Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz“ gegeben. Gegen zwölf Pressevertreter war in diesem Fall ermittelt worden, weil sie Bilder auf Neonazi-Aufmärschen angefertigt haben sollen, die angeblich auch in einer linken Zeitschrift sowie auf dem Plakat auftauchten, das beim „Tag der Mahnung“ 2007 gezeigt worden sein soll. Das LKA erstellte zu allen beschuldigten Journalisten sogenannte Personagramme: Meldedaten und Autos wurden überprüft, Arbeitgeber ermittelt, Observationsberichte geschrieben, sogar Dialekte und körperliche Behinderungen wurden vermerkt.
In einem Schlussbericht forderten die Staatsschützer Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen, Fahrzeuge und Arbeitsstätten sowie das Recht, Handys beschlagnahmen zu dürfen. Obwohl das LKA bei den Journalisten – u.a. von der „Berliner Morgenpost“, RTL, „Tagesspiegel“, „taz“ – Hausdurchsuchungen durchführen wollte, wurden diese von der Staatsanwaltschaft nicht genehmigt. Denn es lag kein Strafantrag der Nazis vor. Somit waren sämtliche Ermittlungen bei einem „Antragsdelikt“ wie diesem rechtswidrig gewesen und wurden im Oktober 2007 eingestellt. Um sich Spielraum für weitere Ermittlungen zu verschaffen und gegen die Antifaschisten, die bereits beim „Tag der Mahnung“ vom LKA im September 2007 identifiziert worden waren, ermitteln zu können, wurden schließlich die Neonazis aufgefordert, Anzeige zu erstatten. Die Rechtsextremisten bekamen schließlich die persönlichen Daten der Antifaschisten frei Haus geliefert. Nachdem von diesen Anzeige erstattet worden war, hatte der Staatsschutz sein Ziel erreicht: Es konnte weiter ermittelt werden, wobei nun die linken Aktivisten im Fokus standen.
Nun – zwei Jahre später – sollen sich die drei Antifaschisten vor Gericht verantworten. Vor einigen Monaten hatten sie einen Strafbefehl über mehrere hundert Euro erhalten. Er wurde abgelehnt. Denn wäre der Strafbefehl anerkannt worden, hätte dies die Einstellung des Verfahrens, aber auch ein gewisses Schuldbekenntnis und zivilrechtliche Konsequenzen bedeutet. Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne eine Geldbuße nicht einstellen will, kommt es nun zum Prozess. Auch mehrere bekannte Neonazis haben sich als „Nebenkläger“ angekündigt. Die Antifaschisten fordern einen Freispruch erster Klasse. Es ist notwendig, dass eine kritische Öffentlichkeit die Verhandlung begleitet, um diesen Versuch der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements abzuwehren.
Das Vorgehen des LKA gegen die drei Antifaschisten zeigt, dass alles daran gesetzt wurde, die politische Aufklärung über Rechtsextremisten zu kriminalisieren. Abgesehen davon, dass die Vorwürfe konstruiert sind, stellt die Ermittlungspraxis der Behörde eine Gefahr für Leib und Leben dar und verweist auf die Gesinnung einiger Beamte. Dass eine Aufklärungsarbeit zu Machenschaften und Netzwerken von Rechtsextremisten einer strafrechtlichen Verfolgung unterliegt, ist nicht hinnehmbar. Offenbar wurde lediglich nach einem Vorwand gesucht, um die Antifaschisten in ihrem Engagement zu behindern und einzuschüchtern. Dass wegen konstruierter Lapalien massive Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen möglich sind und Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, lässt an den offiziellen Bekundungen hinsichtlich eines konsequenten Kampfes gegen Rechts zweifeln.
Kommt zum Prozess am 2. Oktober 2009!
9.00 Uhr Wilsnacker Str. 4 (U-Bhf. Turmstraße), Raum B 237
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Spendenkonto:
Rote Hilfe Berlin , Konto Nr. 7189 590 600, BLZ 100 200 00, Berliner Bank, Verwendungszweck: Spende TdM 2007
Mehr Infos mit Links zu Presseartikeln aus den Jahren 2007/08:
http://www.antifa.de/cms/content/view/725/32/ und
http://www.antifa.de/cms/content/view/730/32/
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