16. Juli 2009
Zum ersten Mal seit es in Berlin öffentliche Bundeswehrgelöbnisse gibt, soll die Gelöbnix-Demo verboten werden. Das sieht der gestern Abend eingetroffene Auflagenbescheid der Polizei vor. Diesen Versuch, den antimilitaristischen Protest gegen die Bundeswehr mit allen Mitteln an den Rand zu drängen, weisen wir zurück. [Stand: 16. Juli 2009]
Im Auflagenbescheid heißt es: „Die Durchführung der angemeldeten Aufzüge wird untersagt.“ Die Versammlung sei „ortsfest im Bereich der Ebertstraße zwischen Potsdamer Platz und Vossstrasse durchzuführen“. Dieser Platz ist unzumutbar, bietet keinen Zusammenhang mit dem Gelöbnisort, zudem ist zu befürchten, dass die Polizei einen Kessel um die DemonstrantInnen bilden würde.
Das Verbot einer bewegten Gelöbnix-Demonstration ist ein Freibrief für die Bundeswehr, sich auf öffentlichen Plätzen breit zu machen. Die Polizei schreibt: „Von der Bundeswehr hinzunehmen ist also eine konstruktive und wahrnehmbare Kritik, nicht jedoch das bewusste Herbeiführen von Störungen oder gar eine Verhinderung des Gelöbnisses.“ Egal wie man zu Störaktionen steht – Demonstrationen nur erlauben zu wollen, wenn sie die Bundeswehr „konstruktiv“ kritisieren, ist eines Polizeistaats würdig und ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Wir sind schließlich keine Militärberater, und wir wollen auch keine Tipps für schönere Gelöbnisfeiern geben – wir lehnen das Militär und seine Zeremonien ab und haben auch ein Recht darauf.
Der Polizeibescheid bietet ein buntes Potpourri antimilitaristischer Statements unterschiedlichster Herkunft. Auch anonyme Quellen müssen herhalten, wie ein Flugblatt, das zu Angriffen auf Offiziere ermuntert. Für die Behauptung, dieses stehe „im thematischen Zusammenhang“ mit dem Gelöbnix, liefert die Polizei keine Belege. Auf der einen Seite steht eine Angriffsarmee, die den „Einsatz“ im Ausland zur Hauptaufgabe erhebt und in der ganzen Welt kriegerische Interventionen führen will. Auf der anderen Seite stehen wir, die Angriffskriege ablehnen – und müssen sich dafür den unsinnigen Vorwurf anhören, gewalttätig zu sein.
Unser Anwalt Volker Gerloff formuliert derzeit die Klage gegen den Auflagenbescheid. Wir sind der Meinung: Wenn das Militär in die Öffentlichkeit geht, muss es mit Protest konfrontiert werden – nah und laut! Dabei ist der Rahmen einer angemeldeten Demonstration nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Tags: Gelöbnis, Berlin, Gelöbnix, Militär, Bundeswehr, 2009
News zum GelöbNIX '09 in Berlin

Im Auflagenbescheid heißt es: „Die Durchführung der angemeldeten Aufzüge wird untersagt.“ Die Versammlung sei „ortsfest im Bereich der Ebertstraße zwischen Potsdamer Platz und Vossstrasse durchzuführen“. Dieser Platz ist unzumutbar, bietet keinen Zusammenhang mit dem Gelöbnisort, zudem ist zu befürchten, dass die Polizei einen Kessel um die DemonstrantInnen bilden würde.
Das Verbot einer bewegten Gelöbnix-Demonstration ist ein Freibrief für die Bundeswehr, sich auf öffentlichen Plätzen breit zu machen. Die Polizei schreibt: „Von der Bundeswehr hinzunehmen ist also eine konstruktive und wahrnehmbare Kritik, nicht jedoch das bewusste Herbeiführen von Störungen oder gar eine Verhinderung des Gelöbnisses.“ Egal wie man zu Störaktionen steht – Demonstrationen nur erlauben zu wollen, wenn sie die Bundeswehr „konstruktiv“ kritisieren, ist eines Polizeistaats würdig und ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Wir sind schließlich keine Militärberater, und wir wollen auch keine Tipps für schönere Gelöbnisfeiern geben – wir lehnen das Militär und seine Zeremonien ab und haben auch ein Recht darauf.
Der Polizeibescheid bietet ein buntes Potpourri antimilitaristischer Statements unterschiedlichster Herkunft. Auch anonyme Quellen müssen herhalten, wie ein Flugblatt, das zu Angriffen auf Offiziere ermuntert. Für die Behauptung, dieses stehe „im thematischen Zusammenhang“ mit dem Gelöbnix, liefert die Polizei keine Belege. Auf der einen Seite steht eine Angriffsarmee, die den „Einsatz“ im Ausland zur Hauptaufgabe erhebt und in der ganzen Welt kriegerische Interventionen führen will. Auf der anderen Seite stehen wir, die Angriffskriege ablehnen – und müssen sich dafür den unsinnigen Vorwurf anhören, gewalttätig zu sein.
Unser Anwalt Volker Gerloff formuliert derzeit die Klage gegen den Auflagenbescheid. Wir sind der Meinung: Wenn das Militär in die Öffentlichkeit geht, muss es mit Protest konfrontiert werden – nah und laut! Dabei ist der Rahmen einer angemeldeten Demonstration nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Tags: Gelöbnis, Berlin, Gelöbnix, Militär, Bundeswehr, 2009
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