18. April 2001

Das Ende der Gewalt

1.Mai Demo 2001 | 18.00 Uhr
Oranienplatz | Berlin-Kreuzberg

Halt, keine Gewalt!
An der Gewalt hängt, zur Gewalt drängt doch alles... der Gedanke drängt sich auf in diesen Tagen. Wichtig scheint ihre jeweilige moralische Bewertung zu sein, mit der sie zwanghaft für notwendig erklärt oder verurteilt wird. Nicht erst seit sich die Republik darüber stritt, ob ihr Außenminister ein Sponti und Backsteinwerfer gewesen sein durfte, haben tiefsinnige Gedanken zur Gewalt wieder Konjunktur, die ihre Sinnlosigkeit, Rechtfertigung, Notwendigkeit oder ihr staatliches Monopol beleuchten. Immer ist es, man fühlt sich in die Rolle des Erziehers versetzt, die Gewalt des Gegenübers, die zuerst kam und immer war man nur Eingedenk des Friedens danach zur Gewalt bereit... Der angelegte Maßstab aus Recht und Moral jedoch, der zwischen roher Gewalt und notwendigem Übel trennt, blieb von der Anschlagserklärung bis zum folgenden Strafurteil stets der gleiche. Jetzt, nachdem auch der letzte ex-radikaler Staatssekretär für seine Missetaten Buße tat und der 1. Mai sich ankündigt, gilt es endlich, diesem Maßstab Gewalt an zu tun.

Auch die radikale Linke hat sich dem Kampf gegen Gewalt verschrieben, allerdings gegen die Gewalt der Herrschenden bzw. der herrschenden Verhältnisse (strukturelle Gewalt). Sie hat zu recht darauf bestanden, dass die Gesellschaft auch da, wo sie zivilisiert erscheint, auf Gewalt beruht. Allerdings wurde Gewalt zum großen Problem des Kapitalismus aufgebläht; groß genug jedenfalls, um gegen die Gewalt selbst gewalttätig zu werden oder zumindest das Mittel der Militanz nicht auszuschließen.
Weil Gewalt den bürgerlichen Verkehrsformen als das große Andere gegenübersteht, also die Grenzen dessen kennzeichnet, was als normal, erlaubt und richtig sein soll, erscheint Gewalt dem Bürger als ein "außerordentliches" Geschehen. Die langen Debatten militanter Aktivistinnen und Aktivisten über Formen und Ziele (Personen oder Sachen) von Gewalt wurden stets doppelt legitimiert: Mit der Schuldigkeit des Angegriffenen und mit dem Versprechen, letzten Endes für ein Ende der Gewalt einzustehen. Dabei haben sie oft guten Geschmack bewiesen und sind zweifellos nicht selten die moralischen SiegerInnen gewesen. Es wird Aufgabe einer linken Auseinandersetzung mit militanter Politik sein, zu klären, inwieweit sie in ihrer Praxis - notwendig - auf die Formen der bürgerlichen Gesellschaft zurückgeworfen war / ist.

Zivilgesellschaftlicher Totalitarismus
Im Kampf gegen Gewalt offenbart die Zivilgesellschaft - Hoffnungsträgerin und Spielwiese sozial- und bürgerrechtsbewegter Demokratiefanatiker zugleich - ihre totalitären Züge.
Gewaltverzicht fungiert hier als Glaubensbekenntnis, als Eintrittskarte zu den höchstoffiziellen Stellen der Gesellschaft. Gewalt wird dabei stets als körperliche Gewalt, selten als strukturelle Gewalt begriffen - als ob gesellschaftliche Zwangsstrukturen, wie Lohnarbeit oder Wehrdienst, nicht Formen der Gewalt wären. Das zivilgesellschaftliche Kollektiv konstituiert sich im Verzicht auf diejenigen Formen von Gewalt, die ihm als unnütz oder gefährlich erscheinen, also gerade nicht durch einen reflektierten Umgang mit Gewalt- und Zwangsverhältnissen. Dies zeigt sich an der monatelangen Debatten über Fischers Haltung zur Gewalt; darüber, ob und wie Joschka sich mit einem Polizisten prügelt, während seine Verantwortung für die Kriegsverbrechen an der jugoslawischen Bevölkerung im Frankfurter Molli-Nebel verschwinden.
Dabei wiederholt sich eine tausendfach geführte Debatte an einem nicht mal neuen Gegenstand, indem nach totalitarismustheoretischer Manier Gewalt als das schlechthin mit Demokratie und Rechtsstaat unvereinbare verstanden und verurteilt wird.
Wenn sie nicht gerade in den Fotoalben ihrer rebellischen Tage blättern, brüskieren die Akteure der bundesdeutschen Zivilgesellschaft sich derzeit mit Vorliebe über Rechtsradikale. Dabei sind sie, wie gewohnt, gründlich, fest entschlossen und nicht zimperlich - geht es doch gegen (rechte, eigentlich aber "jegliche") Gewalt und für die Toleranz. Hinter dieser Aktivität verbirgt sich ein Denken, das sich kaum vom Menschenbild des bekämpften Rassisten unterscheidet. Toleranz kann nur demjenigen gewährt werden, der nicht gleichgestellt ist, sie ist eine großzügige Geste des Herrenmenschen, dessen Artgenossen seit 12 Jahren in Ostdeutschland für Furore sorgen. Im Antifa-Sommer steht offensichtlich weniger die Sorge um die Opfer der Nazis als Ärger über die offen und stolz zur Schau getragene Asozialität ihrer Mörder im Zentrum der neuen Mitbürgerlichkeit. Ausbleibende moralische Empörung über Ausländergesetze, Abschiebung und die brutale Sicherung der deutsch-polnischen Grenze, sind nicht als Heuchelei oder Doppelmoral zu verstehen, sie sind der konsequente Rahmen der Staatsantifa und zeigen deutlich an, daß sich die Gewaltfreiheit der Zivilgesellschaft selber nur gewaltsam aufrechterhalten läßt.
Doch das demokratisches Selbstverständnis schließt die eigene Gewalttätigkeit aus, um sie dafür am anderen wahrnehmen zu können. Als das andere des bürgerlichen Selbstverständnisses aber erscheint Gewalt hier als das irrationale und unmoralische schlechthin, alle spezifischen Formen von Gewalt werden unterschiedslos eingeebnet: Sadam Hussein und Milosovic werden zu Hitlers, serbische Gefangenenlager zu KZ’s.
Dabei ist es mit der Gewaltlosigkeit der Demokratie nicht weit her, da gerade ihre Gewaltlosigkeit auf Gewalt rückverwiesen ist. Gewaltfreiheit ist daher weniger als Verzicht auf Gewalt ernst zu nehmen denn als die Drohung, Gewaltfreiheit mit aller Gewalt herzustellen.

Kapital und Gewalt
Entgegen aller Verlautbarungen der Apologeten "unserer Demokratie" sind es gerade die Demokratie und die kapitalistische Gesellschaft im allgemeinen, die durch Gewalt bedingt sind und sie ständig hervorbringen. Nicht nur lagen die historischen Wurzeln des Kapitals u.a. darin, große Teile der Bevölkerung in die Fabrikdisziplin zu prügeln. Auch im Inneren seiner demokratischen Variante finden sich Zwang und Gewalt keineswegs nur als Versehen oder Ausnahme. So konstituiert sich alle öffentliche Ordnung durch gewaltgesetzte Grenzen, wobei nicht einmal diese innere öffentliche Ordnung dauerhaften und allgemeinen Schutz vor offenem Terror und Krieg bietet, sondern Faschismus und Krieg als Krisenoptionen ebenso offenhalten wie die alltägliche Gewalt faschistischer Banden. Beides steht nur formal im Gegensatz zur Demokratie, die moralisch und juristisch ausschließen muß, was sie in ihrem Innern erzeugt.
Die Gewaltfreiheit des demokratischen Bürgers ist daher nicht die reflektierte Gewaltlosigkeit einer emanzipierten Gesellschaft, sondern konstitutives Element der Rechtsform des Warenbesitzers. Kapitalistischer Betrieb bedarf eben nicht des - ständig eingeforderten - Verzichts auf "jede Gewalt". Er verträgt lediglich diejenige Gewalt nicht, die seine Verkehrsformen beeinträchtigen, während er sich notwendig auf andere stützt. Gewalt erscheint als das ausgeschlossene der bürgerlichen Gesellschaft, als zivilisationsfeindlich und ordnungszerstörend. Gewalt erscheint aber als das Andere der demokratischen Gesellschaft, weil ihr Ausschluß aus der Gesellschaft Gewalt in einen vermeintlichen Naturzustand rückprojeziert, auf einen "Krieg Aller gegen Alle" ausgelagert wird, der von der bürgerlichen Rechtsformen zu bändigen sei, obwohl doch erst durch diese der marktliberale Kampf "Aller gegen Aller" möglich wird.
In der kapitalistischen Gesellschaft aber erscheint Gewaltverzicht nur deshalb vernünftig und moralisch zwingend, weil sie die Vernunft und Moral der Marktwirtschaft und des freien und gleichen Warenverkehrs sind. Der Gewaltverzicht kann daher dem Individuum abverlangt werden, ohne das er Wesensmerkmal der Gesellschaft zu sein braucht, im Gegenteil; die Gewaltlosigkeit richtet sich genau nach den Kategorien kapitalistischer Vergesellschaftung aus, in der Gewalt an anderer Stelle notwendig und alltäglich bleibt. So garantiert das Gewaltmonopol des Staates nicht das Ende von Gewalt, sondern bestimmt lediglich deren Grenzen und sanktioniert dysfunktionales und destruktives Verhalten im Sinne von Warenverkehr und -produktion und ihrer notwendigen Rechtsformen.
Die Einheit von Repression und Toleranz, von Demokratie und Gewalt, von Freiheit und Herrschaft in Gesellschaften westlicher Prägung ist schon `68 treffend als "repressive Toleranz" charakterisiert worden. Die Freiheit, alles zu tun und zu lassen was man will, solange es keinem anderem schadet, ist in Herrschaft und Ausbeutung eingebettet; Gewaltfreiheit nur die individuelle Pflicht, Betriebsgeräusch einer gewalttätigen Gesellschaft.
Bürgerliche Demokratien verfügen per definitionem über ein vergleichsweise großes Spektrum individueller Persönlichkeitsrechte. An ihnen ist daher auch nicht ein zu wenig an Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu bemängeln - kritisiert werden muss, dass die "Freiheit, die wir meinen", doch immer nur als eine Variation der immer gleichen, bereits vorhandenen Freiheit denkbar ist - der des vereinzelten Warenbesitzers.

Spektakel und Kritik
Gewalt ist Spektakel. Nicht nur, weil sie aus der Realität bürgerlicher Langeweile hervorsticht, sondern gerade weil sie an uneingestandene Voraussetzungen erinnert. Gewalt in bürgerlichen Gesellschaften ist idealerweise nur wohldosiert von bestimmten Exekutivkräften im Auftrag des staatlichen Gewaltmonopols anzutreffen (Polizei, Militär, Justiz). Der Exzess, die Überschreitung oder die unkontrollierte, scheinbar nicht zielgerichtete Gewalt wird trotz moralisch-politischer Ablehnung als Spektakel genossen. Die gängigen Verurteilungen oder Legitimationsversuche tun der spektakulären Erscheinung von Gewaltausbrüchen keinen Abbruch. Anstatt Papier oder Sendezeit durch hilflose wie naive Aufrufe gegen Gewalt zu verschwenden, wäre zu konstatieren, dass ihr nur deshalb derart pathologische Aufmerksamkeit zu kommt, weil sie trotz ihrer Alltäglichkeit als das Außergewöhnliche, das Untergründige und als Gegenteil von allem Guten und Schönen in bürgerlichen Gesellschaften wahrgenommen wird. Gerade weil Gewalt immer als Tat des Anderen wahrgenommen wird und die Thematisierung der eigenen Verstricktheit in Gewalt unterbleiben muß, um das zivilgesellschaftliche Selbst zu stabilisieren, wird Gewalt zum äußeren Reiz und Gegenstand eines distanzierten Interesses.
Der 1. Mai sollte in seiner Gewalttätigkeit nicht als "revolutionär" verklärt werden; er ist ein Spektakel, das durch die diskursive Fokussierung auf Gewalt erst erzeugt wird.
 "Revolutionär" kann bloß die Einsicht in diese Tatsache und der Umgang mit diesem Spektakel werden. Dieser Umgang heißt konkret, die Gewaltdiskussion um den 1. Mai zum Anlass zu nehmen, grundsätzlich zu fragen, was an Gewalt denn von Interesse ist, und nach ihren uneingestandenen Ursachen zu fragen. Gerade die von den Medien herausgestellte Sinn- und Ziellosigkeit der Gewalt und das vermeintliche Fehlen eines konkreten Ziels oder Programms prädestiniert den 1. Mai zu einem Event radikaler Kritik. Praxis, die dem Begriff der Kritik gerecht würde, sucht nicht nach (individuellen) Auswegen, nicht nach besserer Repräsentation klassenspezifischer oder sonstiger Interessen, sondern kritisiert den Kapitalismus an sich selbst.
Es mag unbefriedigend sein zu wissen, dass radikale Kritik negativ ist und bleiben muss. Dies ist jedoch unbedingt auszuhalten, wenn man sich nicht in blindem Wiederholungszwang an die Reorganisation längst gescheiterter Projekte begeben will. Im Gegensatz, zu aller "ernsthaften" Politik ist der 1. Mai gerade das nicht, was ihm von revolutionären bis reformistischen Politemphatikern unterstellt wird: Er ist kein unreflektiertes Ritual zwischen Hooliganismus und Love-Parade, er ist negativ und somit kritisch im besten Sinne.

Affirmative und radikale Kritik
Als radikale Kritik richtet sich der 1. Mai nicht (nur) gegen Auswüchse staatlicher Gewalt, sondern auch gegen den gewaltfreien Sektor, die selbstverständlichen Grundlagen von Mensch und Gesellschaft. So sehr wir auch der Meinung sind, dass Gewalt, die sich gegen die herrschenden Verhältnisse richtet moralisch gerechtfertigt ist, so sehr wir auch der Überzeugung sind, dass die Sprengung eines Abschiebeknastes im Gegensatz zur Errichtung eines solchen kein Verbrechen ist, so ist es doch nicht unsere Aufgabe, die Gewaltdiskussion in dieser Weise zu füttern. Wenn gezeigt wird, dass die bürgerliche Gesellschaft ihre Gewalt ausschließt, um sie als das Andere ihrer selbst wahrzunehmen, dann nicht, um unsererseits zu versichern, dass Gewalt nur im Kommunismus ihr Ende finden wird, sondern um den Diskurs um Gewalt überhaupt als Element bürgerlicher Ideologie zu kritisieren.
Aufgabe der radikalen Linken kann es nur sein, Kapitalismus als Ganzes zu kritisieren und nicht seine immanente Gewalt zu verurteilen. Solche Kritik zerstört den Schein der Vernünftigkeit staatlicher Ordnung, von Recht und Moral. Sie erfindet keinen besseren Staat, sondern zeigt seine inneren Widersprüche auf, indem sie die untrennbare Verbindung von Gewalt und Gewaltlosigkeit in Recht und Moral denunziert. Sie fasst und verwirft die kapitalistische Gesellschaft als historisch gewordenes System, setzt diesem aber keine Entwürfe eines anderen, besseren Lebens entgegen, sondern kritisiert gerade, dass alle konkrete Utopie sich stets nach den Maßgaben kapitalistischer Rationalität richtet. Kritik verweigert sich jeglicher konstruktiver Mitarbeit und hält statt dessen an der Perspektive der revolutionären Überwindung des Kapitalverhältnisses fest.

Antifaschistische Aktion Berlin, April 2001

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